Nachbetreuung

Die Nachbetreuung (also nachgehende Beratung und Unterstützung) ist die Fortsetzung von meist Betreutem Wohnen / Heimerziehung, aber auch anderen Erziehungshilfen lt. SGB VIII, mit dem Ziel der völligen Selbständigkeit und Unabhängigkeit von Jugendhilfe und als Ausgestaltung der Hilfe ein „gleitender Übergang in die Normalität“, aber auch die Weiterführung der Betreuung an einem anderen Ort (und mit anderen Mitteln), weil der Klient nun allein lebt.

Ziele sind Sicherung der Erfolge und Ergebnisse der vorhergegangenen Hilfen und ein Übergang in das Leben ohne Hilfe zur Erziehung.

Junge Volljährige sollen auch nach Beendigung einer Hilfe zur Erziehung im erforderlichen Umfang beraten und unterstützt werden. Das geschieht hauptsächlich in angemieteten Wohnungen des Trägers und in deren eigenen Wohnraum als nachgehende Unterstützung, damit die Verfestigung der erreichten Ziele lt. Hilfeplan, die Nachhaltigkeit erlernter und erarbeiteter Entwicklungen und die Anpassung an neue soziale u. a. Bedingungen besser gewährleistet werden kann.