Hilfen nach SGB XII

Die Dienste „Ambulante Hilfen und Betreutes Wohnen“ und "ambulante und therapeutische Hilfen" gestalten ihr Engagement in den Hilfen lt. SGB XII so, daß in der Arbeit die Schaffung von Möglichkeiten der persönlichen Entwicklung - und seien sie noch so gering - immer präsent ist. Deshalb sehen die Mitarbeiter ihre Stärken in der Betreuung von

  • jungen Menschen im Übergang von Jugend- zur Sozialhilfe,
  • Menschen mit seelischen und psychischen Problemen,
  • Menschen mit leichten geistigen Behinderungen, gekoppelt mit sozialen Auffälligkeiten.

Dazu werden soziale, sozialpädagogische und therapeutische Methoden und Verfahren eingesetzt. Case-Management, Empowerment, Vernetzung und Kooperation, aber auch Fürsorge, Lenkung, direkte Einflußnahme stehen beispielhaft für die Arbeitsweise. Probleme werden erkannt, benannt und Ideen zu deren Lösung entwickelt; Lebenslagen und Gründe für bestimmte Verhaltensweisen werden diagnostiziert und daraus werden Hilfsarrangements mit adäquaten und nachhaltigen Ergebnissen und Wirkungen entwickelt.

Das Hilfsangebot ist gegliedert in

  • Betreuung für Menschen mit intellektuellen Behinderungen und für seelisch behinderte / psychisch kranke Menschen in eigener Häuslichkeit,
  • ambulantes betreutes Wohnen in Wohngemeinschaften,
  • stationäre Hilfen in Einrichtungen (in Einzelfällen).

Die Hilfe erfolgt mit ganzheitlichem Blick auf die Betroffenen und alle ihre Lebensbereiche. Dabei werden bestimmte Bereiche hinsichtlich Dringlichkeit und Vordergründigkeit stärker bearbeitet, wenn es notwendig und förderlich ist. Allerdings haben der Zeitfonds und die Mitwirkungsmöglichkeiten der Betroffenen auch Einfluß auf die Art und Weise der Hilfe und darauf, in welchen Lebensbereichen sie wirksam werden kann und in welchen (noch) nicht.