Betreutes Wohnen in Wohngemeinschaften

Heime und Wohngemeinschaften im Rahmen der Hilfen zur Erziehung lt. SGB VIII sollen ein lohnender Lebensort für kurze Zeit oder aber auch für eine längere Zeit des Aufwachsens bis hin zur Verselbstständigung sein. Die Wohngemeinschaften von „Hütte“ sind an das Konzept der Lebensweltorientierung gebunden; günstige Lebens- und Lernbedingungen sollen die Entwicklungsprozesse der Kinder und Jugendlichen fördern. Das bedeutet, daß die Betreuung so angelegt ist, dass diese hinsichtlich ihrer Strukturen, Möglichkeiten und Angeboten wie im normalen Leben realisiert werden kann. Die Hilfe zur Erziehung in einer der Einrichtungen "Schutow Haus 1", "Schmarler Hütte", "Rostocker Mädchenhaus", "Dierkower Hütte" und "Leonhard-Hütte" fördert Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung. Sie wird entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie gestaltet. Die Wohngemeinschaften haben einen integrativen, störungsspezifischen und entwicklungsfördernden sozialpädagogischen Ansatz zur Betreuung von Jungen und Mädchen mit Sozialisationsdefiziten, psychosozialen Störungen und Entwicklungsrückständen.

In den Wohngemeinschaften werden zur Sicherung des Wohls der hier untergebrachten und betreuten Kinder und Jugendlichen geeignete Verfahren für deren Partizipation (Beteiligung) einschließlich von Möglichkeiten deren Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten vorgehalten und ständig weiterentwickelt.

Einzelfallbezogen sind folgende Perspektiven möglich:

  • Rückkehr in die Herkunftsfamilie
  • längerfristig angelegte Betreuung mit der Vorbereitung auf ein selbständiges Leben
  • längerfristig angelegte Betreuung mit der Vorbereitung auf einen Wechsel in eine andere Betreuungsform