Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung lt. § 35 SGB VIII wird Jugendlichen gewährt, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Junge Menschen, für die die ISE als Hilfe angezeigt ist, haben in der Regel eine besonders problembelastete Lebenssituation zu bewältigen. Ihr Erfahrungshintergrund ist meist geprägt durch Beziehungsabbrüche, Vernachlässigung, Vereinsamung, Gewalt und andere Verletzungen ihrer psychischen und physischen Integrität. Eine zu enge Zielgruppenfixierung und eine Defizitorientierung wird vermieden. Die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll in der Lebenswelt des jungen Menschen unter Einbezug der vorhandenen und nutzbaren sozialen Ressourcen stattfinden und ist auf lebenspraktische Hilfen unter Nutzung auch weiterer Leistungen der Jugendhilfe und anderer Träger ausgerichtet. Sie umfasst neben der intensiven Hilfestellung bei persönlichen Problemen und Notlagen auch Hilfestellung bei der Beschaffung und dem Erhalt einer geeigneten Wohnmöglichkeit, Vermittlung einer geeigneten schulischen oder beruflichen Ausbildung bzw. der Arbeitsaufnahme, Verwaltung der Ausbildungs- und Arbeitsvergütung und anderer finanzieller Hilfen und bei der Gestaltung der Freizeit.

Die ISE wird durch die Dienste "Ambulante Erziehungshilfen", "Ambulante Hilfen und Betreutes Wohnen" und "Ambulante und therapeutische Hilfen" geleistet.

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung kommt als Hilfe zur Erziehung auch in Verbindung mit der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder in Betracht.