Hilfen nach dem Jugendgerichtsgesetz

Jugendliche, die durch abweichendes Verhalten und durch Delinquenz auffällig geworden sind, mit den Gerichten zu tun haben und Jugendhilfe erhalten, können in den Einrichtungen der Betreuungs- und Beratungsstelle "Schmarler Hütte", "Schutow Haus1" und "Dierkower Hütte" betreut werden, wenn die jeweilige Gruppenkonstellation es zuläßt und wenn bei den Jugendliche die Bereitschaft zu Änderung ihres Verhaltens, zur Beschäftigung mit ihrer Vergangenheit und mit ihrer Perspektive zu erkennen ist. Auflagen von Gerichten sollten erfüllt werden wollen und eine Bereitschaft, Hilfe von den Sozialpädagogen anzunehmen, muß zu spüren sein. Auf dieser Grundlage arbeiten die Betreuer mit dem Jugendlichen ressourcenorientiert an der Verbesserung deren Lebenslage.
Ziele der Hilfe sind die Einhaltung der Bewährung, also die Vermeidung weiterer Straftaten durch die Jugendlichen sowie die Erreichung individueller und sozialer Fortschritte in ihrem Leben. Auch kleine Fortschritte und das Bemühen der Jugendlichen werden anerkannt. Allerdings sind grundsätzliche Dinge in den Einrichtungen wie das Verbot von illegalen Drogen und die Regeln des Lebens in den Wohngruppen zu befolgen.